Funktionselemente Der Koalitionsfreiheit Nach Art. 11 Emrk: Vorgaben Von Art. 11 Abs. 1 Hs. 2 Emrk Fur Die Gestaltung Kollektiver Beziehungen (in German)
Funktionselemente Der Koalitionsfreiheit Nach Art. 11 Emrk: Vorgaben Von Art. 11 Abs. 1 Hs. 2 Emrk Fur Die Gestaltung Kollektiver Beziehungen (in German)
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Funktionselemente Der Koalitionsfreiheit Nach Art. 11 Emrk: Vorgaben Von Art. 11 Abs. 1 Hs. 2 Emrk Fur Die Gestaltung Kollektiver Beziehungen (in German)
Lettmeier, Florian
Synopsis "Funktionselemente Der Koalitionsfreiheit Nach Art. 11 Emrk: Vorgaben Von Art. 11 Abs. 1 Hs. 2 Emrk Fur Die Gestaltung Kollektiver Beziehungen (in German)"
Haufig werden im deutschen Schrifttum aus Entscheidungen des EGMR zu Art. 11 Abs. 1 Hs. 2 EMRK vermeintliche Strukturvorgaben abgeleitet. Die Praxis des EGMR ist jedoch eine andere. Die EMRK ist ein subsidiares Auffangnetz: Sie sorgt dafur, dass die Mitgliedstaaten nicht nach unten abweichen, erlegt ihnen aber keine Matrixstruktur von oben auf. Der Gerichtshof entwickelt Vorgaben von Art. 11 EMRK fur die Gestaltung kollektiver Beziehungen aus den funktionswesentlichen Elementen. Diese Funktionselemente geben wieder, was die Mitgliedstaaten als wesentlich fur die Funktionsfahigkeit eines kollektiven Systems ansehen. Eine Analyse der Rechtsprechung des EGMR zeigt, wie Vorgaben entwickelt werden konnen und welche Grenzen dabei zu beachten sind. Eine konkrete Vorgabe erwachst erst dann aus Art. 11 EMRK, wenn die effektive Verfolgung des Koalitionszwecks nicht mehr moglich ist. Dabei bestehen weite Spielraume fur die Mitgliedstaaten, wie sie ihre Systeme ausgestalten.