Cloud Computing. Strafrechtlicher Schutz Privater und Geschäftlicher Nutzerdaten vor Innentäter-Angriffen de Lege Lata und de Lege Ferenda. (in German)
Cloud Computing. Strafrechtlicher Schutz Privater und Geschäftlicher Nutzerdaten vor Innentäter-Angriffen de Lege Lata und de Lege Ferenda. (in German)
Cloud Computing. Strafrechtlicher Schutz Privater und Geschäftlicher Nutzerdaten vor Innentäter-Angriffen de Lege Lata und de Lege Ferenda. (in German) - Müller, Daniel
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Cloud Computing. Strafrechtlicher Schutz Privater und Geschäftlicher Nutzerdaten vor Innentäter-Angriffen de Lege Lata und de Lege Ferenda. (in German)
Müller, Daniel
Synopsis "Cloud Computing. Strafrechtlicher Schutz Privater und Geschäftlicher Nutzerdaten vor Innentäter-Angriffen de Lege Lata und de Lege Ferenda. (in German)"
Die Informationstechnologie erfahrt einen immer rascheren Wandel und beeinflusst inzwischen alle Lebensbereiche. Was noch vor Jahren eine Zukunftsvision war, gehort bereits heute zum Alltag einer digital vernetzten Welt, deren Kommunikation die Erreichbarkeit von hochverfugbaren IT-Dienstleistungen erfordert. Grundlage hierfur bildet das innovative Geschaftsmodell des Cloud Computing, dessen Einsatzbereich auaerst vielfaltig ist und sich von Speicherdiensten, Kommunikations- und Officeanwendungen hin zu neuen Geschaftsmodellen wie Big Data, Internet der Dinge, Industrie 4.0 oder dem autonomen Fahren, permanent weiterentwickelt. Inzwischen sind diese nahezu grenzenlos erscheinenden IT-Dienstleistungen aus dem Alltag von Privatpersonen und Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Den Vorteilen stehen allerdings zahlreiche neuartige Risiken gegenuber. Man mag dabei vor allem an Sicherheitsgefahren von auaen, d.h. an klassische Hacker-Angriffe denken. Untersuchungen der Bedrohungsaktivitaten zeigen jedoch, dass Angriffe auf die Nutzerdaten durch sog. Innentater zu den groaten Sicherheitsrisiken des Cloud Computing zahlen. Ob die Besorgnis der Privatnutzer und cloudnutzenden Unternehmen vor den Angriffshandlungen der Innentater beim Cloud Computing aus strafrechtlicher Sicht gerechtfertigt ist, soll in der Arbeit interdisziplinar untersucht werden.