Besitzverbot Und Eigentumsschutz: Eine Untersuchung Zur Reichweite Der Garantie Des Eigentums an 'Verbotenen' Sachen in Straf- Und Zivilrechtsdogmatis (in German)
Besitzverbot Und Eigentumsschutz: Eine Untersuchung Zur Reichweite Der Garantie Des Eigentums an 'Verbotenen' Sachen in Straf- Und Zivilrechtsdogmatis (in German)
Besitzverbot Und Eigentumsschutz: Eine Untersuchung Zur Reichweite Der Garantie Des Eigentums an 'Verbotenen' Sachen in Straf- Und Zivilrechtsdogmatis (in German) - Lichtenthaler, Soren
New Book
$ 128.60
$ 214.33
You save: $ 85.73
40% discount
Envío gratis a todo Estados Unidos
Choose the list to add your product or create one New List
Origin: Spain
(Import costs included in the price)
It will be shipped from our warehouse between Tuesday, August 06 and Tuesday, August 20.
You will receive it anywhere in United States between 1 and 3 business days after shipment.
Besitzverbot Und Eigentumsschutz: Eine Untersuchung Zur Reichweite Der Garantie Des Eigentums an 'Verbotenen' Sachen in Straf- Und Zivilrechtsdogmatis (in German)
Lichtenthaler, Soren
Synopsis "Besitzverbot Und Eigentumsschutz: Eine Untersuchung Zur Reichweite Der Garantie Des Eigentums an 'Verbotenen' Sachen in Straf- Und Zivilrechtsdogmatis (in German)"
Inwiefern konnen Sachen, deren Besitz ihrem Eigentumer verboten ist, gleichwohl taugliche Tatobjekte einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermogen sein? Anders als beim altbekannten Streit um die Vermogensqualitat zivilrechtswidrigen Besitzes, bei dem die Verhaltnisse zumindest in sachenrechtlicher Hinsicht klar sind, ist es hier die Zuordnung bzw. Zuordenbarkeit der unerlaubt besessenen Sachen selbst, die problematisch ist: Wie ist es moglich, trotz des Verbots ihres Besitzes (und damit einhergehend: ihres Erwerbs) Eigentum an derlei Dingen zu erwerben? Und welchen Sinn hat es, ein solches Eigentumsrecht - sollte es denn begrundbar sein - durch das Vermogensstrafrecht zu bewehren? Es ist unschwer zu sehen, dass die Antworten hierauf nur in Auseinandersetzung mit weitaus grundlegenderen, strafrechts- und eigentumstheoretischen Fragestellungen entwickelt werden konnen.